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  NAS-Viewer M-V

Hier entsteht eine Seite zum NAS-Viewer M-V

Der NAS-Viewer M-V ist ein Werkzeug zur Darstellung, Analyse, Prüfung und Konvertierung von ALKIS-Daten im NAS-Format. Er wird im Bereich des Liegenschaftskatasters M-V zur Bewältigung verschiedenster Aufgaben eingesetzt. Mit der Implementierung des AAA-Modells hat eine enorm hohe Komplexität Einzug in die Katasterwelt gehalten, die einen sehr hohen Automatisierungsgrad erfordert. In diesem Sinne soll der NAS-Viewer M-V dazu beitragen, den Umgang mit ALKIS-Daten zu erleichtern. Durch die automatisierten Prüfungen, den Objektbrowser und weiteren Funktionen werden die ALKIS-Daten in ihrer vollen Struktur "greifbar".

Der NAS-Viewer ist ein Werkzeug zur Verbesserung des Datenflusses, ersetzt aber keineswegs eine der zentralen AAA-Komponenten, weder die APK noch die EQK oder die Programme des Erhebungsprozesses. Da es hier um die Schnittstelle geht, wird auf die standardkonforme Darstellung ebenso wie auf Druck-Funktionen verzichtet. Dafür aber werden die wichtigsten Objektarten hervorgehoben, die nachrangigen Objektarten treten in den Hintergrund, sind aber immer noch auswertbar. Mit den Visualisierungs-, Prüf- und Konvertierungsfunktionen soll die allgemeine Akzeptanz des NAS-Formats erhöht und die Nutzung der ALKIS-Daten in Verwaltung und Wirtschaft erleichtert werden.

Diese Seite soll als Projekt-Homepage dienen und verschienene Aspeke der Nutzung und Weiterentwicklung der Software beleuchten. Hier sollen Informationen zur Installation, Konfiguration und Nutzung der Software, aber auch zu den Konzepten und Technologien erläutert werden.
Es handelt sich um eine Java-Desktop-Anwendung, die sowohl auf Windows als auch auf Linux lauffähig ist.

Im Momement ist der NAS-Viewer M-V in der Landesvermessung in Mecklenburg-Vorpommern etabliert, aber noch nicht öffentlich verfügbar. Hierfür sind noch einige Vorbereitungen nötig ...

Aufgrund der Herkunft der Software ist sie im Moment eng an die landesspezifischen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Anpassungen für andere Bundesländer sind aber grundsätzlich möglich.